VORZEITIGES ERLÖSCHEN DES WIDERRUFSRECHTS BEI VERTRÄGEN MIT VERBRAUCHERN (§ 356 BGB): 

 

Sie werden ausdrücklich darüber informiert, dass das Widerrufsrecht bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und die Werthebach GmbH mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und Sie gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Werthebach GmbH verlieren.